Hallo liebe Berliner Lemminge, meine Schwiegermutter hat bei der BVG-Kontrolle in der U-Bahn ein “erhöhtes Beförderungsentgelt” aufgebrummt bekommen, obwohl sie ein gültiges 29€-Ticket hat. Sie hatte aber wohl keine Internetverbindung und das Ticket ließ sich in der BVG-App nicht öffnen.

In den BVG-FAQ heißt es dazu nur:

Für die Ticket-Anzeige ist eine gute Internetverbindung notwendig. Wird die Verbindung unterbrochen oder ist sie instabil, kann das BVG-Handyticket nicht geladen werden. Stelle bitte sicher, dass du eine gute Internetverbindung hast, und aktualisiere ggf. die Anzeige mit einem Wisch von oben nach unten manuell. Dann erfolgt eine Synchronisation zwischen App und Server: Das BVG-Handyticket wird geladen.

Aber es steht nichts zu den Folgen, wenn es mit der Verbindung eben nicht klappt.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation oder kann mir Tipps geben, wie man vorgehen sollte? Sie kann natürlich einfach das Ticket vorzeigen und die 7 € bezahlen, aber ich finde auch das nicht gerechtfertigt. Wenn man dieses Ticket nicht herunterladen kann und dann aus Gründen die Internetverbindung hakt, sollte man doch dafür nicht haften müssen.

  • nicerdicer@feddit.org
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    14 days ago

    Ist es vielleicht möglich, jeweils einen Screenshot des Tickets zu machen? Dann wäre man für zukünftige Kontrollen gewappnet, da man notfalls das Bild vorzeigen könnte, anstelle des tatsächlichen Handy-Tickets aus der App (aber wahrscheinlich spricht da wieder was typisch deutsches dagegen - wie z.B, dass man eine Fahrkarte nicht vervielfältigen darf wegen Urkundenfälschung oder ähnlichem).

    Aber es ist schon ein Ding, dass es dem Fahrgast obliegt, eine stabile Internetverbindung vorzuhalten. Wie soll das gehen? Als ob man die Netzabdeckung selbst beeinflussen könnte. Wenn zufällig im Funkloch kontolliert wird, dann hat man Pech gehabt?

    • Bonifratz@lemm.eeOP
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      14 days ago

      Streng genommen akzeptieren die das nicht. Ich wurde deswegen neulich schon mal angeschnauzt, weil ich mein Ticket erst als Screenshot vorgezeigt habe. Aber es ist als Fallback sicher nicht verkehrt, weil die Kontrolleure da wahrscheinlich mal eher ein Auge zudrücken würden.