Für E-Scooter-Anbieter in Berlin gelten ab 1. April neue Vorgaben. Autofahrer drohten die Leidtragenden der Bestimmungen zu werden. Doch am Freitag stoppte der Senat die Pläne prompt.
Auch wenn der Berliner Senat und diverse Autofahrer das nicht gerne hören: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sagt nur, dass für das Abstellen von eScootern die gleichen Regeln gelten wie für das Abstellen von Fahrrädern. Und es ist absolut nicht verboten, dass man sein Fahrrad auf einen “Autoparkplatz” abstellt, denn es gibt laut StVO keine “Autoparkplätze”, sondern nur Parkplätze und da darfst du alles parken, was du auch legal im Straßenverkehr fahren darfst
Auch wenn der Berliner Senat und diverse Autofahrer das nicht gerne hören: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sagt nur, dass für das Abstellen von eScootern die gleichen Regeln gelten wie für das Abstellen von Fahrrädern. Und es ist absolut nicht verboten, dass man sein Fahrrad auf einen “Autoparkplatz” abstellt, denn es gibt laut StVO keine “Autoparkplätze”, sondern nur Parkplätze und da darfst du alles parken, was du auch legal im Straßenverkehr fahren darfst