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    2 days ago

    Auch wenn der Berliner Senat und diverse Autofahrer das nicht gerne hören: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sagt nur, dass für das Abstellen von eScootern die gleichen Regeln gelten wie für das Abstellen von Fahrrädern. Und es ist absolut nicht verboten, dass man sein Fahrrad auf einen “Autoparkplatz” abstellt, denn es gibt laut StVO keine “Autoparkplätze”, sondern nur Parkplätze und da darfst du alles parken, was du auch legal im Straßenverkehr fahren darfst